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Ihr Anwalt für Führerscheinrecht in Weiz

Unsere Kanzlei ist für Sie da!

Ist der Führerschein weg, heißt es: Schnell handeln! Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Weiz und verlassen Sie sich auf unser Know-how und unseren juristischen Beistand!

Wann droht die Führerscheinabnahme?

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Verhalten im Straßenverkehr sind die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz und das Führerscheingesetz.  Wird gegen darin enthaltene Regelungen verstoßen, drohen zum einen Geldstrafen und – insbesondere bei einer Alkoholisierung oder sonstigen schweren Verkehrsverstößen – auch die Führerscheinabnahme samt Nachschulung, verkehrspsychologischer Untersuchung etc.

Führerscheinentzug bei hohen Promillewerten

Der Führerschein wird Personen entzogen, die als „verkehrsunzuverlässig“ gelten. 
Bei einer Alkoholisierung ist dies in der Regel der Fall. Die Strafe als auch die Länge der Abnahme richten sich dabei nach den festgestellten Promillewerten. Bei Erreichen einer bestimmten Promillegrenze ist der Führerschein zwingend für die jeweilige Mindestentzugsdauer abzunehmen
Bei einer Verweigerung eines Alkoholtests wird vom höchsten Promillewert ausgegangen. In einem solchen Fall hilft es unter Umständen, sich rasch ins Krankenhaus zu begeben, um dort den Alkoholspiegel feststellen zu lassen.

Führerscheinentzug bei weiteren Delikten

Weitere Delikte, welche einen Führerscheinentzug rechtfertigen, sind beispielsweise hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, „Geisterfahren“, die Nichteinhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes und unter bestimmten Voraussetzungen auch Überholen im Überholverbot. 
Eine weitere Möglichkeit, um als verkehrsunzuverlässig zu gelten, können gesundheitliche Probleme sein. Gilt eine Person als gesundheitlich ungeeignet, kann der Führerschein für die Dauer der gesundheitlichen Gründe abgenommen werden.

Warum Sie sich an einen Anwalt wenden sollten?

Auch seitens der Behörde können einmal Fehler auftreten! So etwa bei der Testung des Alkoholgehalts oder bei der Messung der Geschwindigkeit. Und auch bei der rechtlichen Einordnung besteht immer die Möglichkeit, eine Entscheidung durch eine weitere Instanz überprüfen und auch beheben zu lassen. Unsere Kanzlei ist gerne für Sie da!

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