Anwalt für Schadenersatz und Gewährleistung in Weiz wenden Sie sich an unsere Kanzlei!
Wird ein Schaden durch den Verursacher schuldhaft und rechtswidrig zugefügt, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens. Zusätzlich zur Verschuldenshaftung kennt das österreichische Recht auch die sogenannte Gefährdungshaftung.
Damit kann ein Anspruch auf Schadenersatz nach sich gezogen werden, ohne dass den Schädiger überhaupt ein Verschulden trifft. Darunter fällt beispielsweise die Wegehalter- oder die Tierhalterhaftung.
Das Schadenersatzrecht umfasst die Regulierung und Geltendmachung von Ansprüchen. Wir unterstützen Sie als Experten gerne bei allen Fällen von Schadenersatzansprüchen.